Für Menschen & Organisationen, die etwas bewirken wollen.

Wer wir sind

Ein eingespieltes Team von zwei Filmemachern, die mit Leidenschaft und Herz bei der Sache sind. Mit MAVEN bündeln wir unsere Erfahrung und Energie in einer gemeinsamen Filmproduktion, die nicht nur liefert, sondern berührt und begeistert.

Was wir tun

Wir produzieren Filme für Menschen und Firmen, die etwas bewirken wollen. Emotional, authentisch und mit Liebe zum Detail. Von der ersten Idee bis zum fertigen Film arbeiten wir dabei eng und partnerschaftlich mit unseren Kundinnen und Kunden zusammen.

Warum wir es tun

Weil wir an die Kraft von Geschichten glauben und daran, dass sie durch Filme Menschen berühren, Verbindungen schaffen und Veränderungen anstossen.

Wer wir sind | MAVEN Film
Wer wir sind | MAVEN Film
Wer wir sind | MAVEN Film

Portfolio

Drei ausgewählte Filme aus unseren privaten Portfolios. Auf unseren persönlichen Webseiten findest du weitere Beispiele. Gerne senden wir dir auch andere Projekte zu, die zu deiner Idee oder Firma passen könnten.

Zwischen Hand & Herz - Portrait

Zwischen Hand & Herz - Portrait

Unto Us - Dokuserie (Trailer)

Unto Us - Doku Trailer

Andryy | Füür - Musikvideo

Andryy | Füür - Musikvideo

Haltet mich auf dem Laufenden

Möchtest du vorerst einfach mal auf dem Laufenden gehalten werden? Wenn du dich hier einträgst, werden wir dir sporadisch ein Update senden, wo wir dran sind & was uns inspiriert.

FAQ

Was ist ein Unternehmen im Verantwortungseigentum?

Ein Unternehmen im Verantwortungseigentum gehört sich selbst. Die Kontrolle liegt bei den Menschen, die aktiv zum Unternehmen beitragen. Gewinne dienen dem Zweck, nicht der persönlichen Bereicherung.


Was bedeutet das für mich als Kunde/Kundin oder Partner:in?

Du arbeitest mit einem unabhängigen, werteorientierten Unternehmen. Unsere Entscheidungen richten sich nach Sinn, Qualität und Wirkung und nicht nach kurzfristigem Profit.


Was macht ihr mit euren Gewinnen?

Wir investieren sie zurück in unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und in neue Ideen. Gewinne sind für uns Mittel zum Zweck und nicht das eigentliche Ziel.

Warum habt ihr euch für Verantwortungseigentum entschieden?

Wir möchten mit unserer Arbeit einen echten Mehrwert schaffen und einen positiven Unterschied machen. Verantwortungseigentum verankert diese Haltung dauerhaft in unserer DNA: Unsere Struktur stellt sicher, dass MAVEN immer dem Zweck dient, nicht dem persönlichen Profit.


Also wie funktioniert das alles genau?

Mehr zum Thema erfährst du bei Purpose Schweiz. Wie wir das bei uns umsetzen, erklären wir dir gerne in einem persönlichen Gespräch bei einem Kaffee. Melde dich gerne oben per Formular oder per Mail.

[email protected] | Effingerstrasse 10, 3011 Bern

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MAVEN Film GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen der MAVEN Film GmbH (nachfolgend „MAVEN“) und ihren Kund:innen (nachfolgend „Auftraggeber“) für die Erbringung von Filmproduktionen.
Individuelle Verträge gehen diesen AGB vor, wobei abweichende Vereinbarungen nur gelten, wenn sie schriftlich festgehalten werden (E-Mail ist ausreichend)
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer schriftlichen Offerte zustande. Die Annahme kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Bei mündlicher Zusage bestätigt MAVEN die mündliche Zusage per E-Mail, womit der Vertrag zustande kommt.
Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, während 30 Tagen verbindlich.
3. Leistungen
MAVEN erbringt die vereinbarten Leistungen gemäss Offerte und Briefing.
Zwischenergebnisse (z.B. Konzept, Schnittfassungen) dienen der Abstimmung und gelten nach Freigabe als verbindliche Grundlage für die weitere Ausarbeitung.
MAVEN erbringt seine Leistungen sorgfältig und nach branchenüblichem Standard.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Umsetzung notwendigen Inhalte, Informationen, Materialien und Ansprechpartner:innen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Er verpflichtet sich, Zwischenresultate zeitnah zu prüfen und Feedback innert angemessener Frist (in der Regel 5 Arbeitstage) zu geben. Erfolgt die Prüfung der Zwischenresultate nicht innert 5 Arbeitstagen oder gemäss definiertem Zeitplan, kann MAVEN die Einhaltung des Zeitplans nicht garantieren. Kommt es aufgrund verspäteter Prüfung, Rückmeldung oder Abnahme zu Verzögerungen und/oder Mehraufwand, gehen diese zu Lasen des Auftraggebers. Mehraufwand kann in diesen Fällen zu CHF 150 pro Stunde in Rechnung gestellt werden.
Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass bereitgestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. MAVEN übernimmt keinerlei Verantwortung, wenn der Auftraggeber Inhalte bereitstellt, welche Rechte Dritter (insbesondere aber nicht abschliessend Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte) verletzt.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der Offerte. Die Abrechnung erfolgt nach Offerte, teilweise nach Aufwand (Stundensatz) oder Pauschalen, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist geschuldet und wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde wird wie folgt Rechnung gestellt:
• 50% nach Vertragsabschluss
• 50% bei Ablieferung
Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. MAVEN darf mit der Aufnahme der Arbeit bis zum Zahlungseingang der ersten Rechnung warten.
Bei Zahlungsverzug ist MAVEN berechtigt, Arbeiten auszusetzen oder die Arbeitsergebnisse zurückzuhalten.
6. Änderungen und Zusatzaufwand
Änderungen oder Erweiterungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. In der Regel erfolgt die Abrechnung der Zusatzaufwände zum Stundensatz von CHF 150.
Bei Änderungen und Erweiterungen, welche über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gemäss Offerte hinausgehen, kann unter Umständen der Zeitplan und die Gesamtkosten nicht eingehalten werden. Dafür ist der Auftraggeber verantwortlich.
Führen Änderungs- und Erweiterungswünsche zu Mehrkosten von 10 oder mehr %, orientiert MAVEN den Auftraggeber darüber, sobald dies für MAVEN erkennbar wird.
Notwendige und angefallene Spesen, welche nicht offeriert worden sind, werden zusätzlich verrechnet.
7. Termine und Verzögerungen
Termine werden nach bestem Wissen geplant, sind jedoch nicht garantiert.
Verzögerungen aufgrund von Umständen ausserhalb des Einflussbereichs von MAVEN (insbesondere Wetter, Krankheit, technische Ausfälle, Verzögerungen durch Dritte oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers) führen zu einer angemessenen Anpassung von Zeitplan und Kosten.
Muss das Projekt aufgrund höherer Gewalt abgebrochen werden oder kann nur in reduziertem Umfang durchgeführt werden, vereinbaren die Parteien eine sinnvolle Lösung. Bereits geleistete Leistungen und bereits aufgewendete Spesen sind in jedem Fall zu bezahlen.
8. Abnahme und Korrekturen
Der Auftraggeber prüft das Werk nach Ablieferung und meldet allfällige Mängel innert 5 Arbeitstagen schriftlich oder mündlich.
Bleibt eine Rückmeldung aus, gilt das Werk als abgenommen.
Im Preis inbegriffen sind zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Umfang. Weitere Anpassungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
9. Nutzungsrechte
MAVEN räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung das unübertragbare Recht ein, das fertige Werk im vereinbarten Umfang zu nutzen. Im eingeräumten Nutzungsrecht ist das Bearbeitungsrecht nicht mit einbegriffen.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt:
• Nutzung für eigene Kommunikationszwecke (Website, Social Media, Präsentationen)
• Bei Posts auf Social Media dürfen die Posts länger bestehen bleiben, jedoch sind keine neuen Posts erlaubt.
• Dauer: 5 Jahre
• Gebiet: Schweiz
Erweiterte Nutzungen (internationale Nutzung, bezahlte Werbung (auch auf Social Media), TV-Ausstrahlung, Printwerbung und alles, was nicht explizit vereinbart worden ist) bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung und Vergütung.
Alle nicht ausdrücklich übertragenen Rechte verbleiben bei MAVEN.
Der Auftraggeber und MAVEN können auch einen unbeschränkt gültigen Auskauf vereinbaren.
Erfolgt eine Nutzung über die definierte Dauer und/oder den definierten Nutzungsumfang, so schuldet der Auftraggeber MAVEN eine Entschädigung. Diese beträgt pro angefangenem Nutzungsjahr 15 % der gesamten Auftragspauschale und ist auf erstes Verlangen von MAVEN innert 30 Tagen zu bezahlen.
MAVEN ist berechtigt, das Werk oder Teile davon für Eigenwerbung (z.B. Portfolio, Website, Präsentationen) zu verwenden. MAVEN ist berechtigt, zu diesem Zweck einen eigenen Schnitt (Director’s Cut) zu erstellen und diesen zur Eigenwerbung zu nutzen.
10. Rechte Dritter
Rechte an Musik, Archivmaterial oder Leistungen Dritter sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht im Preis enthalten und müssen separat geregelt werden.
Sofern MAVEN Musik oder andere geschützte Werke organisiert und zur Verfügung gestellt, werden diese über Plattformen wie Musicbed, Audiio, iStock etc. lizenziert. Es gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Plattformen und der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass diese eingehalten werden. MAVEN gibt dem Auftraggeber die jeweilig genutzten Werke und Lizenzen bekannt und bei Unklarheiten ist der Auftraggeber verpflichtet vor einer Nutzung Rücksprache zu nehmen.
Sofern Persönlichkeitsrechte Dritter durch die Werke tangiert werden, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass diese in sämtliche Schritte der Produktion und Veröffentlichung einwilligen. MAVEN übernimmt dafür keine Verantwortung. Für den Fall das MAVEN Schauspielende engagiert, werden die Vereinbarungen betreffend die Entschädigung, Nutzung der Bilder und Einwilligungen mit dem Auftraggeber geschlossen und an diesen weitergegeben. MAVEN stellt eine Vorlage betreffend Einwilligung zur Verfügung, falls der Auftraggeber mit den abgebildeten Personen in Kontakt ist, aber übernimmt dafür keine Gewährleistung. Der Auftraggeber ist selbständig dafür verantwortlich, dass die vereinbarten Konditionen mit Schauspielenden eingehalten werden.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung solcher Rechte, sofern er entsprechendes Material bereitstellt.
11. Produktionsabbruch
Wird ein Projekt nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber abgebrochen, gelten folgende Regelungen:
• Abbruch vor Produktionsbeginn: Verrechnung aller bis dahin entstandenen Kosten, anteilsmässig gemäss Offerte.
• Abbruch kurz vor oder während der Produktion: mindestens 50% des vereinbarten Gesamtpreises und gemäss Offerte.
• Abbruch während fortgeschrittener oder nach Produktion: voller vereinbarter Preis.
Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zum Stundensatz von CHF 150 und angefallene Spesen zu vergüten.
12. Haftung
MAVEN haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten entstehen. Soweit weitergehend übernimmt MAVEN keine Haftung.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den Auftragswert beschränkt.
Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, wird ausgeschlossen.
MAVEN übernimmt keine Haftung für Inhalte, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden.
13. Archivierung
MAVEN ist nicht verpflichtet, Rohmaterial oder Projektdateien dauerhaft zu speichern.
Eine Aufbewahrung erfolgt ohne Gewähr. Der Auftraggeber ist für die Sicherung und Archivierung der gelieferten Daten verantwortlich.
MAVEN archiviert teilweise Projekte und es kann jederzeit angefragt werden, ob das Rohmaterial oder Projektdateien noch verfügbar sind.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstandliegt ausschliesslich beim sachlich zuständigen Gericht am Sitz von MAVEN.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt die jeweils aktuelle Version dieser AGB, welche unter https://mavenfilm.ch/#agb abrufbar ist.